Fluglärm - spd-engenhahn.de

Bürgermeister Döring zum Standpunkt der Gemeinde Niedernhausen zur

Fluglärm-Problematik

seit Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn

  31. Januar 2012 

·         Die Gemeinde Niedernhausen als von Verkehrslärm generell sowie Fluglärm im Speziellen betroffene Kommune im Rhein-Main-Gebiet unterstützt die Aussagen und Forderungen des Regionalpapiers „Die Region und der Flughafen- Forderungen zum Schutz der Lebensqualität und Gesundheit im Ballungsraum Rhein-Main" vollinhaltlich.

Die Gemeinde Niedernhausen bekräftigt ausdrücklich, dass ihr das Ruhebedürfnis der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen ist. Die Vertreter des Rheingau-Taunus-Kreises in der Fluglärmkommission werden gebeten, die nachfolgend aufgeführten Punkte in der Fluglärmkommission zu beantragen und dauerhaft umzusetzen.

- Anhebung der Anflughöhe über Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus bei Ostwetterlage auf mindestens 8.000 Fuß;

- Anhebung der Flughöhe und Optimierung der Route der Südumfliegung bei Westwetterlage (Route 7)

- Schaffung wirtschaftlicher Anreize zu schnelleren Modernisierung der Flugzeugflotten;

- Schaffung von Anreizen zur Einhaltung der Minimum-Noise-Route; - Weiterentwicklung lärmarmer An- und Abflugverfahren;

- Erhöhung der Lande- und Startentgelte für besonders laute Flugzeuge.

·           Es müssen alle Aspekte der Ökonomie, der Ökologie und des Lärmschutzes der Bevölkerung gemeinsam und gleichrangig betrachtet werden. Eine Flugroutenfestlegung nur anhand ökonomischer Kriterien kann nicht im Sinne der betroffenen Bevölkerung sein.

Vorschläge, die eine Flugroutenverlagerung beinhalten und damit lediglich eine Verschiebung des Fluglärms aus einer Region in eine andere bringen, werden abgelehnt. Dagegen werden alle Bestrebungen unterstützt, den Fluglärm an der Quelle zu reduzieren oder von der Bevölkerung insgesamt wegzuverlagern. Die Prüfung entsprechender An- und Abflugverfahren (z. B. das emerge-point-Verfahren) wird deshalb befürwortet.

Darin sind sich Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein, Hünstetten, Niedernhausen, Schlangenbad und Waldems einig, wie bei einem Arbeitstreffen am 28.10.11 festgestellt wurde.

·         Die Gemeinde Niedernhausen spricht sich für die Einhaltung des in der Mediation vereinbarten Nachtflugverbots aus.

·         Einer Verlegung der Anflugrouten nach Norden wird nicht zugestimmt.

·         Es ist zentrales Anliegen der Gemeinde Niedernhausen, die Situation der durch den Fluglärm betroffenen Bürger durch Maßnahmen zu verbessern. Allein die Verschiebung von Flugrouten schafft keine Verbesserung, sondern geht zu Lasten von Dritten.

·         Lärm- und Luftschadstoffemissionen aus anderen Quellen müssen in den Planungen der DFS berücksichtigt werden. Orte mit einer hohen Lärm- und Schadstoffbelastung und einem hohen Dauerschallpegel dürfen nicht noch zusätzlich belastet werden. Eine jeweils gebündelte Lärm- und Schadstoffmessung ist erforderlich, um die Gesamtbelastung der Bevölkerung zu ermitteln. Hierbei ist bezüglich des Lärmpegels das besondere Augenmerk auf die Höhe der jeweiligen Einzelschallereignesse zu richten. Diese sind vielfach aussagekräftiger als der durchschnittliche Schallpegel.

Lokale Besonderheiten, die belastungsverstärkend wirken können wie z. B. enge Täler, hohe Berghänge oder klimatische Bedingungen sollten bei der Flugroutenfestlegung berücksichtigt werden.

Kommunen, die unter neu zu planenden oder zu ändernden Flugrouten bis zu einer Flughöhe von 10.000 Fuß zu liegen kämen, sind im Zuge des Planungsverfahrens zu beteiligen. Hierzu wird eine entsprechende Gesetzesgrundlage für erforderlich gehalten.

Die Gemeinde Niedernhausen bekennt sich zur Bedeutung des Frankfurter Flughafens als Weltflughafen und zentraler Jobmotor der gesamten Region.

Döring Bürgermeister


 
 


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